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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Abschluss eines Vertrages

Mit der Anmeldung für ein Angebot der GR Sports GbR (nachstehend Anbieter genannt) bietet der Kunde dem Anbieter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt über das jeweilige Anmeldeformular auf der Homepage über futbolista.de. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung zustande.

Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.futbolista.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung und Rechnung.

Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Erfolgt die Anmeldung zu einem Fußballcamp in einem Zeitraum von 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, kann der Anbieter nicht mehr für eine rechtzeitige Anlieferung der Ausrüstung zum Veranstaltungsort garantieren.

Bezahlung

Mit der Anmeldung erhalten Sie frei wählbare Zahlungsoptionen. Ist kein Zeitpunkt oder Zeitfenster für die Zahlung angegeben & wurde keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart, muss die Zahlung binnen 2 Wochen nach Abgabe der Anmeldung, jedoch vor Camp-Beginn, erfolgen. Geschieht dies nicht, erhalten Sie weitere Zahlungsaufforderungen (zusätzlich entstehen Mahnungskosten), bis Sie die Teilnahmegebühr bezahlt haben.

Rücktritt 

Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen von seinem abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er das Angebot nicht (mehr) wahr, so kann der Anbieter gemäß § 651i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für seine Aufwendungen von einer ausstehenden Rückzahlung anteilig einbehalten oder einfordern.

Für Organisation & Abwicklung kann der Veranstalter pauschalierten Rücktrittskosten, bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, von bis zu 25% des Gesamtbetrages einfordern oder bei Rückzahlung einbehalten. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Eventbeginn, sind dem Veranstalter bis zu 50% des fälligen Gesamtbetrages von der Rückstattung befreit.

Wird die Trainings- oder Camp-Teilnahme, aus welchen Gründen auch immer, abgebrochen oder auf Anweisung des Veranstalters oder Ausrichters verkürzt, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche gegenüber dem Veranstalter erloschen.

Durchführung

Für die Dauer der Leistung des Anbieters übertragen die Erziehungsberechtigten dem Trainings- oder Campleiter des Veranstalters die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter (Camp-Trainer & Trainerteam) übertragen kann.

Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, so hat der Trainings- oder Campleiter oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Trainings- oder Campleiter der GR Sports GbR, seinem Bevollmächtigten oder einem Verantwortlichen & Benanntem des ausrichtenden Vereins.

Angaben über den Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolvieren können. Mit Abgabe einer Anmeldung entbindet der jeweilige Vormund den Trainings- oder Campleiter von der verantwortlichen Beurteilung des Gesundheitszustandes des jeweiligen Teilnehmers.   

Die Eltern des Teilnehmers verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn einer Veranstaltung, den jeweiligen Trainings- oder Campleiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich) und über notwendige Medikamente (schriftlich) ihres Kindes zu informieren.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps der GR Sports GbR sind dem jeweiligen Trainings- oder Campleiter oder seinem Trainer-Team unverzüglich zu melden und können zum Ausschluss noch ausstehender Leistungen der GR Sports GbR gegenüber dem Vertragsnehmer führen.

Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

Der Anbieter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  1. a) Bis 2 Wochen vor einer Veranstaltung:

Wird ein Fußballcamp vom gastgebenden Verein / Ausrichter oder der GR Sports GbR mangels Erreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird dem Kunden eine Ersatzveranstaltung und / oder ein Gutschein für eine Ersatzveranstaltung angeboten. Kann der Anbieter dem Kunden keine Ersatzveranstaltung anbieten, bekommt der Kunde die gesamte Teilnahmegebühr zurück. Lehnt der Kunde die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die gesamte Teilnahmegebühr zurück.

  1. b) Einhaltung der Camp-Regeln:

Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Nichteinhaltung der Camp-Regeln (z.B. Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, etc.) den Teilnehmer auf eigene Kosten nach Hause zu schicken.

Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

  • 1. die gewissenhafte Vorbereitung
  • 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • 3. die Richtigkeit der Beschreibung
  • 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen

 

Wegen Wetter- oder sonstig bedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Camp-Teilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen übernimmt die GR Sports GbR keinerlei Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainings-, Camp- oder sonstigen Veranstaltungsstunden.

Jede Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die GR Sports GbR übernimmt keinerlei Haftung für Schaden, Verletzungen oder anderweitige gesundheitlichen Folgen an sich oder Dritten, die durch eine Teilnahme an einer Veranstaltung stattgefunden haben oder ausgelöst wurden. Die GR Sports GbR haftet ausdrücklich nicht für Wegeschäden und Schäden an den jeweiligen Einrichtungen der Übungsgelegenheiten und für Schäden jeglicher Art vor, während und nach ihren Leistungen.

Beschränkung der Haftung

Ein Schadenersatzanspruch gegen den Anbieter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

Versicherungen

Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein – Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers.

Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Anbieter oder in Vertretung den jeweiligen Trainings- oder Campleiter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und / oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese umgehend zu erstatten.

Verwendung der Bildrechte

Die Teilnehmer und ihre gesetzlichen Vertreter räumen der GR Sports GbR unentgeltlich, unwiderruflich sowie exklusiv, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt sämtliche Nutzungsrechte an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen ein, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltung der GR Sports GbR, auch unter der Mitwirkung von Dienstleistungen durch Drittanbieter (wie Fotografen) der / des bei der Anmeldung genannten Teilnehmerin / Teilnehmers entstehen. Dies umfasst insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Verarbeitung, Vervielfältigung und öffentlichen Wiedergabe in allen Medien (z. B. Printmedien wie Broschüren, Flyer, Zeitungen, Zeitschriften, etc.; Internet, Telekommunikationsdienste usw.) sowie für Marketing- und Werbemaßnahmen der GR Sports GbR auch unter Nennung des jeweiligen Nutzers sowie das Recht zur Umgestaltung und Bearbeitung. Bei der Auswertung der Rechte darf der Vor- und Nachname des Kindes genannt werden. Sämtliche Rechte dürfen auch an Dritte übertagen werden. Die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften werden dabei von der GR Sports GbR vollumfänglich beachtet.

Gerichtsstand

Der Teilnehmer kann den Anbieter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

Stand: Februar 2023